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   VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02   

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VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02 (https://dejure.org/2002,16348)
VK Sachsen, Entscheidung vom 04.06.2002 - 1/SVK/049-02 (https://dejure.org/2002,16348)
VK Sachsen, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 1/SVK/049-02 (https://dejure.org/2002,16348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gehört das Angebotsschreiben zu den VOB/A-Verdingungsunterlagen? (IBR 2002, 506)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01

    Was sind ?Änderungen an den Verdingungsunterlagen? in § 21 VOB/A?

    Auszug aus VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02
    Nach dieser Regelung entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller (tatsächlich) in seinen Rechten verletzt ist und trifft dann, und nur dann - abgesehen von der umstrittenen Möglichkeit des § 114 Abs. 1 S. 2 HS 2 GWB - die geeigneten Maßnahmen, um eine (tatsächliche und nicht nur im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB geltend gemachte) Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern (in dieser Diktion nunmehr auch Kammergericht, Beschl. v. 22.08.2001, KartVerg 3/01).
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auszug aus VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02
    Festzustellen ist jedoch auch, dass diese vom Bieter abgeforderten Erklärungen zutreffend, und damit sachlich und rechtlich korrekt sein müssen und der Auftraggeber sie also in die Bewertung mit einbeziehen kann (OLG Thüringen, Beschl. v. 05.12.01 dort allerdings zur Nachunternehmerliste, OLG Celle, Beschl. 13 Verg 12/01 v. 08.11.02).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02
    Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5).
  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02
    Es betrifft also die Bauabwicklung und enthält für die Frage der Auftragsvergabe, zumal es unausgefüllt dem Angebot beizulegen ist, keine notwendigen Erklärungen, um sachgerecht und ordnungsgemäß werten zu können (Hanseatisches OLG Bremen mit Beschluss vom 20.07.2000, Verg 1/2000).
  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

    Auszug aus VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02
    Nach herrschender Rechtsprechung (u.a. Hanseatisches OLG Bremen a.a.O., OLG Dresden mit Beschluss vom 18.10.2001, WVerg 0008/01) ist daher der Ausschluss eines Angebotes, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend.
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus VK Sachsen, 04.06.2002 - 1/SVK/049-02
    Zwar hat das BayObLG mit Beschl. Verg 2/02 v. 19.03.02 erkannt, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als zwingende Ausschlussfrist ausgestaltet sei, welche ein nachträgliches Nachreichen fehlender Angaben unzulässig mache.
  • VK Sachsen, 01.10.2002 - 1/SVK/084-02

    Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis

    Zu dem streitigen Vergabeverfahren war bereits unter dem Aktenzeichen 1/SVK/049-02 durch die damalige Antragstellerin und jetzige Beigeladene zu 1 ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer anhängig gemacht worden.

    Im Vergabeverfahren 1/SVK/049-02 hatte sich aus den Vergabeakten ergeben, dass die Auftraggeberin - unabhängig von den nach ihrer Ansicht vorliegenden formalen Mängeln - auch Zweifel hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Angebots der Beigeladenen Nr. 1 hatte.

    Die Auftraggeberin habe im Nachgang zum Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/049-02 sowohl eine Prüfung des Angebots der Bestbieterin bezogen aus das Gesamtangebot wie von unangemessen niedrigen Angebotspreisen in Einzelpositionen vorgenommen.

    Derartige Kenntnisse mag die Beigeladene zu 1 aufgrund des schon durchgeführten Nachprüfungsverfahrens 1/SVK/049-02 (S. ./. ..., Beigeladene BG M./H.) gehabt haben, nicht aber die an diesem Verfahren nicht beteiligte Antragstellerin.

  • VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02

    Absoluter Pauschalnachlass anstatt eines prozentualen Nachlasses

    Das Vergabeverfahren war bereits unter dem Aktenzeichen 1/SVK/049-02 Gegenstand der Vergabenachprüfung.

    Im Vergabeverfahren 1/SVK/049-02 hatte sich aus den Vergabeakten ergeben, dass die Auftraggeberin - unabhängig von den nach ihrer Ansicht vorliegenden formalen Mängeln im Angebot der Beigeladenen Nr. 1 - auch Zweifel hinsichtlich dessen Wirtschaftlichkeit hatte.

    Sie sei nach Bestandskraft des Beschlusses 1/SVK/049-02 wieder in die Wertung eingetreten.

    Aus Sicht der Auftraggeberin sei der Nachprüfungsantrag unzulässig, mindestens aber unbegründet gewesen, da die Antragstellerin verpflichtet gewesen sei, im Hinblick auf die Entscheidungsgründe des Beschlusses 1/SVK/049-02 einen weitergehenden Antrag zu stellen, dass das Angebot der Beigeladenen Nr. 1 als Niedrigpreisangebot hätte ausgeschlossen werden müssen.

    Auf die Niederschrift der mündlichen Verhandlung sowie die eingereichten Schriftsätze und die Vergabeakten sowie die beigezogene Verfahrensakte 1/SVK/049-02 wird Bezug genommen.

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 18/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Pauschalpreisnachlass; Änderung der Verdingungsunterlagen

    Daraufhin stellte die Vergabekammer in einem ersten das in Rede stehende Vorhaben betreffenden Nachprüfungsverfahren (1/SVK/049-02) auf Antrag der Beigeladenen zu 1. fest, der geplante Wertungsausschluss verletze diese in ihren Rechten; der Antragsgegnerin wurde mit dem bestandskräftig gewordenen Beschluss aufgegeben, das Angebot wieder in die insgesamt zu wiederholende Wertung einzubeziehen.

    Hat die Antragstellerin mithin "etwas anderes" angeboten als mit der Ausschreibung verlangt, so spricht viel für die Annahme, dass sie damit schon deshalb zwingend aus der Wertung auszuschließen war, weil sie mit der von den Vorgaben abweichenden Ausfüllung des Angebotsschreibens (EVM (B) Ang) unzulässigerweise die Verdingungsunterlagen geändert hat (zu einer insoweit ähnlichen Konstellation siehe auch den Beschluss des Senats vom 12.06.2002 WVerg 6/02, Umdruck S. 9 ff); jedenfalls wird das vorgenannte Angebotsschreiben zu den Verdingungsunterlagen zu zählen sein, so dass Änderungen des Bieters an dessen vorgegebenem Inhalt grundsätzlich in den Anwendungsbereich der §§ 21 Nr. 1 Abs. 2, 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A fallen (vgl. auch die Kritik von Dähne, IBR 2002, 506 an anders lautenden Überlegungen der Vergabekammer in anderer Sache).

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 19/02

    Zuschlagsfrist; Bindefrist; Allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle; Angebot mit

    Daraufhin stellte die Vergabekammer in einem ersten das in Rede stehende Vorhaben betreffenden Nachprüfungsverfahren (1/SVK/049-02) auf Antrag der Beigeladenen zu 1) fest, der geplante Wertungsausschluss verletze diese in ihren Rechten; der Antragsgegnerin wurde mit dem bestandskräftig gewordenen Beschluss aufgegeben, das Angebot wieder in die insgesamt zu wiederholende Wertung einzubeziehen.
  • VK Sachsen, 03.07.2003 - 1/SVK/067-03

    Vertauschung von Minder- und Mehrkosten: Spätere Änderung unzulässig!

    Es ist vielmehr zu prüfen, ob das Fehlen der Erklärung Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhaltes hat (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigen Beschlüssen vom 5.06.2002, 1/SVK/49-02 und 5.07.2002, 1/SVK/064-02).
  • VK Sachsen, 05.07.2002 - 1/SVK/064-02

    Fehlende Einheitspreise und Widerspruch in den Bewerbsbedingungen

    Es ist vielmehr zu prüfen, ob das Fehlen der Erklärung Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhaltes hat (so bereits VK Sachsen mit bestandskräftigem Beschluss vom 05.06.2002, 1/SVK/49-02).
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